Suchtprävention

Der Arbeitgeber hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht und eine soziale Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitenden. Diesen obliegt eine Sorgfaltspflicht zur Verhütung von Arbeitsunfällen. In akuten Situationen bildet die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) die Handlungsgrundlage für Unternehmen bzw. für den öffentlichen Dienst: „Sind Beschäftigte durch Alkohol, illegale Drogen, Medikamente oder andere berauschende oder die Wahrnehmung verändernde Mittel nicht in der Lage, die ihnen übertragenen Arbeiten ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen sie nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen zur Unfallverhütung und Prävention
(§ 7 BGV A 1) nicht beschäftigt werden.“


Aufgabe von Führungskräften ist es u. a., für einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf in ihrem Bereich zu sorgen und auf die Einhaltung der geltenden Unfall- und Arbeitsschutzregeln zu achten. Sie haben eine Schlüsselrolle sowohl beim Erkennen möglicher Anzeichen von Suchtverhalten, als auch beim Abschätzen der damit verbundenen Auswirkungen auf Arbeitsleistung und Arbeitsumfeld.


Bei Verdacht, dass Mitarbeitende unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen stehen, muss die Führungskraft entscheiden, ob sie ohne Gefahr für sich oder andere ihre Arbeit ausüben können bzw. ob im Hinblick auf die Außenwirkung eine Fortsetzung der Arbeit tragbar ist. Es zählen allein die Fakten:

 

  • Beeinträchtigungen in Arbeit und Leistung wie z. B. verzögerte Auftragserledigung, gestiegene Fehlerhäufigkeit, abnehmende Qualität der Arbeitsergebnisse
  • Verändertes soziales Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen bzw. Kunden
  • Auffälligkeiten bei An- und Abwesenheitszeiten wie z. B. gestiegene oder auffällige Fehlzeiten, Nichteinhalten von Pausen, Bevorzugung von Arbeitszeiten mit geringerer sozialer Kontrolle, überlange Arbeitszeiten
  • Unangemessene Reaktionen, gesteigerte Empfindlichkeit, Kreisen um sich selbst, Rückzug und zunehmende Isolation
  • Unzuverlässigkeit, zunehmende Stimmungswechsel, häufigere Konflikte im Umfeld
  • Herunterspielen gesundheitsgefährdenden Verhaltens, dessen Fortsetzung trotz gesundheitlicher und sozialer Probleme, Ablehnung professioneller Hilfe und Behandlung

 

Eine Sucht hat in der Regel sehr komplexe Ursachen und fortschreitende psychische, körperliche und soziale Folgen. Suchtverhalten und Suchtmittelmissbrauch kommen in der Freizeit ebenso vor wie im Berufsleben. Auslöser sind oft mangelndes Selbstvertrauen, Versagensangst oder die Scheu vor Konflikten, häufig auch persönliche Enttäuschungen, Verletzbarkeit oder schmerzhafte Trennungserfahrungen.


Die Grenzen zwischen Genuss und Gefährdung, Wohlbefinden und Abhängigkeit sind fließend. Suchtverhalten entzieht sich zunehmend der willentlichen Kontrolle und damit der individuellen Verantwortungsfähigkeit des Betroffenen. 

 

Eine Suchtkrankheit gefährdet die Gesundheit und die Arbeitskraft. Sie kann, wenn sie nicht behandelt wird, zur Erwerbsunfähigkeit führen, zu schweren körperlichen Schäden bis hin zum Tod.
Suchtkranke schaden aber nicht nur sich selbst, sondern auch ihrem sozialen Umfeld. Darüber hinaus werden durch erhöhtes Unfallrisiko unter Einfluss von Suchtmitteln oft auch andere gefährdet.


Langjährige Untersuchungen sowie unsere Erfahrung zeigen, dass das Tolerieren oder Übersehen einer Suchtproblematik am Arbeitsplatz mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass die Suchterkrankung weiter fortschreitet, die Arbeitsleistung beständig abnimmt und das Arbeitsklima im gesamten Umfeld des Suchtkranken leidet.


Daher möchte wir von WEISERLEBEN insbesondere die Führungskräfte ermutigen, frühzeitig betriebliche Hilfsmaßnahmen einzuleiten, ehe schwerwiegendere Probleme entstehen.
Wir unterstützen gern bei der Aufklärung sowie bei der Einführung oder Optimierung von strukturellen Maßnahmen zur Suchtprävention und -intervention.


Dabei geht es vor allem um die Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit, den Erhalt des Arbeitsplatzes und damit auch um die Sicherung der beruflichen Existenz. In Zeiten des demografischen Wandels und Fachkräftemangels ist es wichtiger denn je, gesunde und leistungsfähige Mitarbeitende zu haben.


Je professioneller und verantwortungsvoller das Umfeld agiert, umso besser sind die Chancen der Erkrankten, ihre Sucht zu bewältigen. Der Arbeitgeber kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.


Wenn Du bei Dir oder anderen Beratungsbedarf erkennst, wende Dich vertrauensvoll an uns. Wir beraten Dich gern zum für Dich passenden Angebot. Vereinbare hier Dein kostenloses Erstgespräch.

Unsere Experten

Gabriela Rund

Gabriela Horvath

M. Sc. für psychologische Medizin und komplementäre Medizin, .Heilpraktikerin, CDMP, Expertin für Suchtprävention

Sabine Debusmann

M. Sc. für psychologische Medizin und komplementäre Medizin, .Heilpraktikerin, systemischer Coach, Supervisorin, CDMP, BGM-Managerin, Diplom-Kauffrau

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